Fragen und Antworten zum Thema Abschleppdienste

Unser Abschleppdienst: Fragen & Anworten.

Welche Leistungen bietet ein Abschleppdienst an und wie funktioniert die Abrechnung.
Lesen Sie hier häufig an uns gestellte Fragen und die Antworten dazu.

Welche Kosten übernimmt der ADAC bei einer Panne od. bei einem Unfall

Bei gültiger Mitgliedschaft im ADAC haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, die durch den ADAC abgedeckt sind.

Dazu gehören in der Regel:

  • Pannenhilfe vor Ort
  • Unfallbergung (bei selbstverschuldeten Unfällen)
  • Bereitstellung eines Mietfahrzeuges* bei Pannen wenn Sie mehr als 50 km von Ihrem Wohnort entfernt liegen bleiben
  • Bereitstellung eines Mietfahrzeuges* bei einem Unfall / Soforthilfe
  • Standkosten für Ihr Fahrzeug bis zu 3 Tagen (nur bei den Tarifen Plus und Premium)
  • Sammeltransporte
  • Fahrzeugverbringung in eine Heimatnahe Werkstatt

*Die Ausführung des Mietwagens, enthaltene Kilometerpauschalen etc. sind in Ihrem Vertrag mit dem ADAC geregelt.

Eine Aufstellung von möglichen Unfallnebenkosten welche nicht abgedeckt sind finden Sie hier.

Welche Kosten übernimmt der ADAC im nicht und sind grundsätzlich selbst zu zahlen

Die Mitgliedschaft im ADAC deckt Regelleistungen ab, die in Ihrem Vertrag mit dem ADAC genau geregelt sind. Abschleppdienste können diese Leistungen im Auftrag des ADAC ausführen - und direkt abrechnen. Alle Leistungen, die über diese Regelleistungen hinausgehen, berechnen wir Ihnen direkt.

Beispiele für Sonderleistungen wären:

  • Notdiensteinsätze
  • Fahrbahnreinigung und damit verbundene Kosten wie Ölbindemittel, Entsorgung des Sondermülls
  • Verschrottung von Fahrzeugen
  • Abmeldung bei einer Zulassungsstelle
  • Service und evtl. Auslagenpauschalen
  • Standkosten für Fahrzeuge
  • Einsatz eines Staplers

Bei einem Unfall übernimmt der ADAC im Normalfall den Abtransport Ihres Fahrzeuges, die Reinigung der Straße und die Beseitigung eines Ölfilmes auf der Fahrbahn wird meist behördlich angeordnet und kann entweder durch die Feuerwehr / das THW übernommen werden oder alternativ durch uns.

Bitte beachten Sie: Jeder Fahrzeughalter ist für sein Fahrzeug alleine verantwortlich und zuständig.

Eine Aufstellung von möglichen Unfallnebenkosten finden Sie hier.

 

Wer bezahlt die Abschleppkosten nach einem Unfall?

Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall werden die Kosten in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übernommen.

Weiter ist eine Kostenübernahme durch die Mitgliedschaft im ADAC möglich. Unfallnebenkosten werden in diesen Fällen meist nicht übernommen und sind von Ihnen direkt mit uns abzurechnen.

Wie können wir Ihnen bei Unfällen helfen

Wir helfen Ihnen natürlich zu erst dabei, Ihr Fahrzeug sicher vom Unfallort zu entfernen und an einen sicheren Ort zu verbringen.

Wenn schnelle Hilfe nötig ist und durch polizeiliche Anordnung die Straße von Öl und Fahrzeugteilen gereinigt werden muss sind wir zur Stelle.

Weitere Hilfen von uns:

  • Gutachtern können wir für Sie beauftragen
  • UEG muss die gegnerische Versicherung zahlen
  • Wir empfehlen Ihnen auch gerne Anwälte mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht
  • Sie erhalten ein Unfallersatzfahrzeug (gegen Berechnung, falls dieses nicht von Ihrer Versicherung / Ihrem Automobilclub abedeckt ist)
  • Fahrzeugverwertung: Wohin mit einem Fahrzeug, welches nicht reparabel ist? Wir sorgen für sachgemäße, umweltgerechte Verwertung von Altfahrzeugen
  • Fahrzeugankauf: Wenn Sie Ihren Unfallwagen veräußern möchten erhalten Sie von uns ein ehrliches, faires Angebot
  • Neuwagenvermittlung: Unser Partnerunternehmen Autohaus Schmitt hat auch für Sie passende Angebote!
Schleppen Sie Falschparker ab?

Falschparker schleppen wir ab, wenn wir dafür ein Vertrag mit uns abgeschlossen wurde.
Ohne Vertrag schleppen wir keine Fahrzeuge ab.

Ist der Abschleppdienst 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr erreichbar?

Wir sind für Sie da. Durchgehend und immer.

Zu den Geschäftszeiten erreichen Sie unser Büro, außerhalb dieser Zeiten steht Ihnen unser Notdienst zur Verfügung.

So können wir mit unserem Team eine Verfügbarkeit rund um die Uhr im Falle eines Falles gewährleisten.

Mit welchen Partnerunternehmen arbeitet der Abschleppdienst Schmitt

Unser Abschleppdienst ist in Stadt und Land Aschaffenburg, sowie im Landkreis Miltenberg in Niedernberg vertreten.

Neben der Partnerschaft mit dem ADAC (Aschaffenburg Stadt / Aschaffenburg Land) sind wir Partner für verschiedenste Institutionen und Unternehmen bei der Fahrzeugverbringung.

  • ADAC Partner
  • GDV Vermittlungszentrale Bayern
  • Autohäuser im Raum Aschaffenburg
  • Private Auftraggeber (Fahrzeugtransporte aller Art)
  • Polizei (zur Verbringung von Fahrzeugen bei Verkehrsbehinderung; Sicherstellungen)
  • Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen e.V. (VBA)
  • Partner von verschiedenen Versicherungen
Ist ein Abschleppen aus dem Parkhaus / Tiefgarage möglich?

Auch das kommt vor: Sie parken in einer Tiefgarage oder in einem Parkhaus und durch eine Panne wird Ihr Fahrzeug fahrunfähig.

Für diese Fälle haben wir spezielle Fahrzeuge, die die Verbringung Ihres Fahrzeuges aus einem Parkhaus möglich macht.
Schildern Sie uns im Schadensfalle die Situation und wir kommen mit dem passenden Abschleppwagen zu Ihrem Fahrzeug.